Das Strafrecht

Jedem Beschuldigten ist die Berücksichtigung des Sprichwortes "Reden ist Silber, Schwei­gen ist Gold" von Anfang an ganz dringend ans Herz zu legen. Es sollte deshalb unter kei­nen Umständen ei­ne Aussage ohne Anwalt und Akteneinsicht erfolgen. Bestehen Sie als Bes­ch­uldigte/r des­halb bereits zu Beginn einer Vernehmung darauf, einen von Ihnen zu wäh­len­den Ver­tei­di­ger zu beauftragen. Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 136 StPO (erste Ver­neh­mung).


Sie sollten uns also rechtzeitig kontaktieren, bevor Sie sich auf eine Vernehmung durch die Er­mitt­lungs­be­hör­den einlassen. Wir besprechen mit Ihnen unverzüglich die weitere Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie / Vorgehensweise.


Herr Rechtsanwalt Krull berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechtes, wie bei­spiels­wei­se Körperverletzung / Raub / Betäubungsmittel / Diebstahl / Sexualstrafrecht, und zwar so­wohl in der Straf-verteidigung als auch in der Opfervertretung. Ebenso steht er Ihnen in Bußgeldverfahren zur Seite, wenn Ihnen zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten im Stra­ßen­ver­kehr vorgeworfen werden.


Sind Sie ggf. Opfer einer Straftat geworden?

Frau Rechtsanwältin Hofmann vertritt als Opferanwältin strafrechtlich ausschließlich Opfer. Sie wird Sie einfühlsam beraten können, ob die Möglichkeit besteht, sich bereits während des laufenden Ermittlungs-verfahrens eine/n Recht­san­wäl­tin/Rechtsanwalt als Beistand bei­ord­nen zu lassen und sich dem Verfahren als Nebenkläger/in anzuschließen. Auch wird Frau Recht­san­wäl­tin Hofmann Sie über die Möglichkeiten beraten, einen Adhäsionsantrag zu stel­len, um Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld zu erhalten.


Haben Sie ggf. bisher als Opfer einer Straftat noch gar keine Anzeige bei der Polizei er­stat­tet? Auch dann ist Frau Rechtsanwältin Hofmann die richtige Ansprechpartnerin, um mit Ih­nen die weitere Vorgehensweise zu erörtern.

Ein Regal mit Gesetzesbüchern

Das Strafrecht

Jedem Beschuldigten ist die Berücksichtigung des Sprichwortes "Reden ist Silber, Schwei­gen ist Gold" von Anfang an ganz dringend ans Herz zu legen. Es sollte deshalb unter kei­nen Umständen ei­ne Aussage ohne Anwalt und Akteneinsicht erfolgen. Bestehen Sie als Bes­ch­uldigte/r des­halb bereits zu Beginn einer Vernehmung darauf, einen von Ihnen zu wäh­len­den Ver­tei­di­ger zu beauftragen. Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 136 StPO (erste Ver­neh­mung).


Sie sollten uns also rechtzeitig kontaktieren, bevor Sie sich auf eine Vernehmung durch die Er­mitt­lungs­be­hör­den einlassen. Wir besprechen mit Ihnen unverzüglich die weitere Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie / Vorgehensweise.


Herr Rechtsanwalt Krull berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechtes, wie bei­spiels­wei­se Körperverletzung / Raub / Betäubungsmittel / Diebstahl / Sexualstrafrecht, und zwar so­wohl in der Straf-verteidigung als auch in der Opfervertretung. Ebenso steht er Ihnen in Bußgeldverfahren zur Seite, wenn Ihnen zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten im Stra­ßen­ver­kehr vorgeworfen werden.


Sind Sie ggf. Opfer einer Straftat geworden?

Frau Rechtsanwältin Hofmann vertritt als Opferanwältin strafrechtlich ausschließlich Opfer. Sie wird Sie einfühlsam beraten können, ob die Möglichkeit besteht, sich bereits während des laufenden Ermittlungs-verfahrens eine/n Recht­san­wäl­tin/Rechtsanwalt als Beistand bei­ord­nen zu lassen und sich dem Verfahren als Nebenkläger/in anzuschließen. Auch wird Frau Recht­san­wäl­tin Hofmann Sie über die Möglichkeiten beraten, einen Adhäsionsantrag zu stel­len, um Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld zu erhalten.


Haben Sie ggf. bisher als Opfer einer Straftat noch gar keine Anzeige bei der Polizei er­stat­tet? Auch dann ist Frau Rechtsanwältin Hofmann die richtige Ansprechpartnerin, um mit Ih­nen die weitere Vorgehensweise zu erörtern.

Ein Regal mit Gesetzesbüchern

Montag

09:00 - 13:00

15:00 - 18:00

Dienstag

09:00 - 13:00

15:00 - 18:00

Mittwoch

09:00 - 13:00

15:00 - 18:00

Donnerstag

09:00 - 13:00

15:00 - 18:00

Freitag

09:00 - 13:00