Zivilrecht

Gerne ist unsere Kanzlei Ihnen auch bei Problemen aus dem Bereich des allgemeinen Zi­vil­rechts - auch bürgerliches oder Privatrecht genannt - behilflich.

Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere das Kaufvertragsrecht und das Werk­ver­trags­recht, aber auch Ansprüche auf Herausgabe von Eigentum, aus ungerechtfertigter Be­rei­che­rung, auf Beseitigung und Unterlassung von Besitzstörungen und Ehrverletzungen sowie aus dem Nachbarrecht.

Von besonderer Bedeutung sind hier auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmer­zens­geld aufgrund von unerlaubten Handlungen wie z.B. Körperverletzungen und vor allem aus Ver­kehrs­un­fäl­len.

Gerade die Abwicklung eines Verkehrsunfalles birgt viele Fallstricke und man sollte sich nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung schon ord­nungs­ge­mäß abrechnen werde. Vielmehr ist anzuraten, sich bei der Prüfung und Durchsetzung der An­sprü­che anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten zum zu ersetzenden Scha­den ge­hö­ren. 


In den Bereichen Forderungseinzug und Zwangs-vollstreckung können Sie sich auf die lang­jäh­ri­ge Erfahrung unseres Bürovorstehers Kay Trotier verlassen, der nicht nur sehr versiert da­rin ist, Forderungen anzumahnen und schnellstmöglich - so z.B. im Wege eines ge­richt­li­chen Mahnverfahrens - vollstreckbare Titel zu schaffen, sondern auch darin, die titulierten Be­trä­ge dann auch wirklich per Zwangsvollstreckung beizutreiben, z.B. über einen Ge­richts­voll­zie­her oder durch Pfändung.

Tobias Krull und Birte Hofmann

Gerne ist unsere Kanzlei Ihnen auch bei Problemen aus dem Bereich des allgemeinen Zi­vil­rechts - auch bürgerliches oder Privatrecht genannt - behilflich.

Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere das Kaufvertragsrecht und das Werk­ver­trags­recht, aber auch Ansprüche auf Herausgabe von Eigentum, aus ungerechtfertigter Be­rei­che­rung, auf Beseitigung und Unterlassung von Besitzstörungen und Ehrverletzungen sowie aus dem Nachbarrecht.

Von besonderer Bedeutung sind hier auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmer­zens­geld aufgrund von unerlaubten Handlungen wie z.B. Körperverletzungen und vor allem aus Ver­kehrs­un­fäl­len.

Gerade die Abwicklung eines Verkehrsunfalles birgt viele Fallstricke und man sollte sich nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung schon ord­nungs­ge­mäß abrechnen werde. Vielmehr ist anzuraten, sich bei der Prüfung und Durchsetzung der An­sprü­che anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten zum zu ersetzenden Scha­den ge­hö­ren. 


In den Bereichen Forderungseinzug und Zwangs-vollstreckung können Sie sich auf die lang­jäh­ri­ge Erfahrung unseres Bürovorstehers Kay Trotier verlassen, der nicht nur sehr versiert da­rin ist, Forderungen anzumahnen und schnellstmöglich - so z.B. im Wege eines ge­richt­li­chen Mahnverfahrens - vollstreckbare Titel zu schaffen, sondern auch darin, die titulierten Be­trä­ge dann auch wirklich per Zwangsvollstreckung beizutreiben, z.B. über einen Ge­richts­voll­zie­her oder durch Pfändung.

Tobias Krull und Birte Hofmann

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