Zivilrecht
Gerne ist unsere Kanzlei Ihnen auch bei Problemen aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts - auch bürgerliches oder Privatrecht genannt - behilflich.
Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere das Kaufvertragsrecht und das Werkvertragsrecht, aber auch Ansprüche auf Herausgabe von Eigentum, aus ungerechtfertigter Bereicherung, auf Beseitigung und Unterlassung von Besitzstörungen und Ehrverletzungen sowie aus dem Nachbarrecht.
Von besonderer Bedeutung sind hier auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von unerlaubten Handlungen wie z.B. Körperverletzungen und vor allem aus Verkehrsunfällen.
Gerade die Abwicklung eines Verkehrsunfalles birgt viele Fallstricke und man sollte sich nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung schon ordnungsgemäß abrechnen werde. Vielmehr ist anzuraten, sich bei der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten zum zu ersetzenden Schaden gehören.
In den Bereichen Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung können Sie sich auf die langjährige Erfahrung unseres Bürovorstehers Kay Trotier verlassen, der nicht nur sehr versiert darin ist, Forderungen anzumahnen und schnellstmöglich - so z.B. im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens - vollstreckbare Titel zu schaffen, sondern auch darin, die titulierten Beträge dann auch wirklich per Zwangsvollstreckung beizutreiben, z.B. über einen Gerichtsvollzieher oder durch Pfändung.


Mietrecht
Vor Abschluss des Mietvertrages können sich Fragen zur Vertragsgestaltung ergeben. Bei der Verwendung von Formularen ist darauf zu achten, dass diese aktuell sind und keine von der Rechtsprechung für unwirksam erklärten Klauseln enthalten.
Während des laufenden Mietverhältnisses sind häufig Fragen zu Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Mietminderung bei Mängeln der Wohnung, Einhaltung der Hausordnung, Untervermietung, Schönheitsrepa-raturen oder Kosten für Kleinreparaturen zu klären.
Bei der Kündigung des Mietverhältnisses sind vor allem die einzuhaltenden Fristen zu beachten. Sie betragen für den Mieter von Wohnraum in der Regel 3 Monate, während sie sich für den Vermieter mit zunehmender Dauer des Mietverhältnisses verlängern. Der Vermieter darf nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen. Unter gewissen Voraussetzungen sind für Mieter oder Vermieter auch außerordentliche fristlose Kündigungen möglich.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses geht es vornehmlich um unterlassene Schönheitsreparaturen und in der Wohnung verursachte Schäden sowie die Rückzahlung der Mietsicherheit / Kaution.
Erbrecht
Wem Sie Ihr Hab und Gut hinterlassen möchten, können Sie in einem Testament oder Erbvertrag festlegen. Wird keine solche Verfügung von Todes wegen errichtet, greift die sog. gesetzliche Erbfolge ein.
Erben können eine Person als Alleinerbe oder auch mehrere Personen als Erbengemeinschaft. Zwischen ihnen ist der Nachlass dann entsprechend ihren Erbteilen aufzuteilen.
Da neben dem Vermögen auch Verbindlichkeiten des Erblassers auf den oder die Erben übergehen, ist möglicherweise eine Ausschlagung der Erbschaft in Erwägung zu ziehen. Dabei sind Fristen zu wahren.
Ein naher Angehöriger oder Ehegatte, der durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat dennoch Anspruch auf den sog. Pflichtteil.


Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Krull berät und vertritt Sie gerne in allen Bereichen des Arbeitsrechtes.
Der Arbeitsplatz ist Existenzgrundlage. Daher sollten Sie im Falle einer Kündigung prüfen lassen, ob Aussicht auf Erfolg besteht, sich dagegen zur Wehr zu setzen, also z.B. das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, Form-erfordernisse gewahrt sind oder ein Verstoß gegen ein Kündigungsverbot vorliegt. Bitte melden Sie sich nach Erhalt einer Kündigung sofort, denn es gelten hier zum Teil sehr kurze Fristen! Zumeist bedarf es der Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, unter Umständen kommt aber auch eine außergerichtliche Einigung in Betracht. Oft stellen sich Fragen zu einer etwaigen Abfindung.
Erteilt der Arbeitgeber eine Abmahnung, ist zu klären, ob diese rechtmäßig ist und ob und wie man sich dagegen wehren sollte. Auch bezüglich Lohn/Gehalt, Überstunden, Urlaub oder auch Mobbing berät Herr Krull Sie gerne.
Arbeitszeugnisse sind von großer Bedeutung für den weiteren Berufsweg. Daher ist es ratsam, prüfen zu lassen, ob sie vollständig und wohlwollend formuliert sind. Was für einen Laien gut klingt, kann nämlich in der "Zeugnissprache" eine negative Bedeutung haben.
Strafrecht
Jedem Beschuldigten ist die Berücksichtigung des Sprichwortes "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" von Anfang an ganz dringend ans Herz zu legen. Es sollte deshalb unter keinen Umständen eine Aussage ohne Anwalt und Akteneinsicht erfolgen. Bestehen Sie als Beschuldigte/r deshalb bereits zu Beginn einer Vernehmung darauf, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu beauftragen. Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 136 StPO (erste Vernehmung).
Sie sollten uns also rechtzeitig kontaktieren, bevor Sie sich auf eine Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden einlassen. Wir besprechen mit Ihnen unverzüglich die weitere Verteidigungsstrategie / Vorgehensweise.
Herr Rechtsanwalt Krull berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechtes, wie beispielsweise Körperverletzung / Raub / Betäubungsmittel / Diebstahl / Sexualstrafrecht, und zwar sowohl in der Straf-verteidigung als auch in der Opfervertretung. Ebenso steht er Ihnen in Bußgeldverfahren zur Seite, wenn Ihnen zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vorgeworfen werden.
Sind Sie ggf. Opfer einer Straftat geworden?
Frau Rechtsanwältin Hofmann vertritt als Opferanwältin strafrechtlich ausschließlich Opfer. Sie wird Sie einfühlsam beraten können, ob die Möglichkeit besteht, sich bereits während des laufenden Ermittlungs-verfahrens eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt als Beistand beiordnen zu lassen und sich dem Verfahren als Nebenkläger/in anzuschließen. Auch wird Frau Rechtsanwältin Hofmann Sie über die Möglichkeiten beraten, einen Adhäsionsantrag zu stellen, um Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld zu erhalten.
Haben Sie ggf. bisher als Opfer einer Straftat noch gar keine Anzeige bei der Polizei erstattet? Auch dann ist Frau Rechtsanwältin Hofmann die richtige Ansprechpartnerin, um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zu erörtern.
