Zivilrecht

Gerne ist unsere Kanzlei Ihnen auch bei Problemen aus dem Bereich des allgemeinen Zi­vil­rechts - auch bürgerliches oder Privatrecht genannt - behilflich.

Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere das Kaufvertragsrecht und das Werk­ver­trags­recht, aber auch Ansprüche auf Herausgabe von Eigentum, aus ungerechtfertigter Be­rei­che­rung, auf Beseitigung und Unterlassung von Besitzstörungen und Ehrverletzungen sowie aus dem Nachbarrecht.

Von besonderer Bedeutung sind hier auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmer­zens­geld aufgrund von unerlaubten Handlungen wie z.B. Körperverletzungen und vor allem aus Ver­kehrs­un­fäl­len.


Gerade die Abwicklung eines Verkehrsunfalles birgt viele Fallstricke und man sollte sich nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung schon ord­nungs­ge­mäß abrechnen werde. Vielmehr ist anzuraten, sich bei der Prüfung und Durchsetzung der An­sprü­che anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten zum zu ersetzenden Scha­den ge­hö­ren. 


In den Bereichen Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung können Sie sich auf die lang­jäh­ri­ge Erfahrung unseres Bürovorstehers Kay Trotier verlassen, der nicht nur sehr versiert da­rin ist, Forderungen anzumahnen und schnellstmöglich - so z.B. im Wege eines ge­richt­li­chen Mahnverfahrens - vollstreckbare Titel zu schaffen, sondern auch darin, die titulierten Be­trä­ge dann auch wirklich per Zwangsvollstreckung beizutreiben, z.B. über einen Ge­richts­voll­zie­her oder durch Pfändung.

Eine Gruppe von Leuten legt ihre Hände zusammen.
Eine Gruppe von Leuten legt ihre Hände zusammen.

Mietrecht

Vor Abschluss des Mietvertrages können sich Fragen zur Vertragsgestaltung ergeben. Bei der Verwendung von Formularen ist darauf zu achten, dass diese aktuell sind und keine von der Rechtsprechung für unwirksam erklärten Klauseln enthalten.

Während des laufenden Mietverhältnisses sind häufig Fragen zu Mieterhöhungen, Ne­ben­ko­sten­ab­rech­nun­gen, Mietminderung bei Mängeln der Wohnung, Einhaltung der Hausordnung, Un­ter­ver­mie­tung, Schönheitsrepa-raturen oder Kosten für Kleinreparaturen zu klä­ren.

Bei der Kündigung des Mietverhältnisses sind vor allem die einzuhaltenden Fristen zu be­ach­ten. Sie betragen für den Mieter von Wohnraum in der Regel 3 Monate, während sie sich für den Ver­mie­ter mit zunehmender Dauer des Mietverhältnisses verlängern. Der Vermieter darf nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen. Unter gewissen Vor­aus­set­zun­gen sind für Mieter oder Vermieter auch außerordentliche fristlose Kün­di­gun­gen möglich.

Nach dem Ende des Mietverhältnisses geht es vornehmlich um unterlassene Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und in der Wohnung verursachte Schäden sowie die Rückzahlung der Miet­si­cher­heit / Kaution.

Erbrecht

Wem Sie Ihr Hab und Gut hinterlassen möchten, können Sie in einem Testament oder Erb­ver­trag festlegen. Wird keine solche Verfügung von Todes wegen errichtet, greift die sog. ge­setz­li­che Erbfolge ein.

Erben können eine Person als Alleinerbe oder auch mehrere Personen als Er­ben­ge­mein­schaft. Zwischen ihnen ist der Nachlass dann entsprechend ihren Erbteilen aufzuteilen.



Da neben dem Vermögen auch Verbindlichkeiten des Erblassers auf den oder die Erben über­ge­hen, ist möglicherweise eine Ausschlagung der Erbschaft in Erwägung zu ziehen. Da­bei sind Fristen zu wahren.

Ein naher Angehöriger oder Ehegatte, der durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge aus­ge­schlos­sen wurde, hat dennoch Anspruch auf den sog. Pflichtteil.

Eine Gruppe von Leuten legt ihre Hände zusammen.
Eine Gruppe von Leuten legt ihre Hände zusammen.

Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Krull berät und vertritt Sie gerne in allen Bereichen des Arbeitsrechtes.


Der Arbeitsplatz ist Existenzgrundlage. Daher sollten Sie im Falle einer Kündigung prüfen las­sen, ob Aussicht auf Erfolg besteht, sich dagegen zur Wehr zu setzen, also z.B. das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz anwendbar ist, Form-erfordernisse gewahrt sind oder ein Verstoß ge­gen ein Kündigungsverbot vorliegt. Bitte melden Sie sich nach Erhalt einer Kündigung sofort, denn es gelten hier zum Teil sehr kurze Fristen! Zumeist bedarf es der Einreichung einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge beim Arbeitsgericht, unter Umständen kommt aber auch eine au­ßer­ge­richt­li­che Einigung in Betracht. Oft stellen sich Fragen zu einer etwaigen Abfindung.


Erteilt der Arbeitgeber eine Abmahnung, ist zu klären, ob diese rechtmäßig ist und ob und wie man sich dagegen wehren sollte. Auch bezüglich Lohn/Gehalt, Überstunden, Urlaub oder auch Mobbing be­rät Herr Krull Sie gerne.


Arbeitszeugnisse sind von großer Bedeutung für den weiteren Berufsweg. Daher ist es rat­sam, prüfen zu lassen, ob sie vollständig und wohlwollend formuliert sind. Was für einen Lai­en gut klingt, kann nämlich in der "Zeugnissprache" eine negative Bedeutung haben.

Strafrecht

Jedem Beschuldigten ist die Berücksichtigung des Sprichwortes "Reden ist Silber, Schwei­gen ist Gold" von Anfang an ganz dringend ans Herz zu legen. Es sollte deshalb unter kei­nen Umständen ei­ne Aussage ohne Anwalt und Akteneinsicht erfolgen. Bestehen Sie als Bes­ch­uldigte/r des­halb bereits zu Beginn einer Vernehmung darauf, einen von Ihnen zu wäh­len­den Ver­tei­di­ger zu beauftragen. Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 136 StPO (erste Ver­neh­mung).


Sie sollten uns also rechtzeitig kontaktieren, bevor Sie sich auf eine Vernehmung durch die Er­mitt­lungs­be­hör­den einlassen. Wir besprechen mit Ihnen unverzüglich die weitere Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie / Vorgehensweise.


Herr Rechtsanwalt Krull berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechtes, wie bei­spiels­wei­se Körperverletzung / Raub / Betäubungsmittel / Diebstahl / Sexualstrafrecht, und zwar so­wohl in der Straf-verteidigung als auch in der Opfervertretung. Ebenso steht er Ihnen in Bußgeldverfahren zur Seite, wenn Ihnen zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten im Stra­ßen­ver­kehr vorgeworfen werden.


Sind Sie ggf. Opfer einer Straftat geworden?

Frau Rechtsanwältin Hofmann vertritt als Opferanwältin strafrechtlich ausschließlich Opfer. Sie wird Sie einfühlsam beraten können, ob die Möglichkeit besteht, sich bereits während des laufenden Ermittlungs-verfahrens eine/n Recht­san­wäl­tin/Rechtsanwalt als Beistand bei­ord­nen zu lassen und sich dem Verfahren als Nebenkläger/in anzuschließen. Auch wird Frau Recht­san­wäl­tin Hofmann Sie über die Möglichkeiten beraten, einen Adhäsionsantrag zu stel­len, um Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld zu erhalten.


Haben Sie ggf. bisher als Opfer einer Straftat noch gar keine Anzeige bei der Polizei er­stat­tet? Auch dann ist Frau Rechtsanwältin Hofmann die richtige Ansprechpartnerin, um mit Ih­nen die weitere Vorgehensweise zu erörtern.

Eine Gruppe von Leuten legt ihre Hände zusammen.